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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Inhalt
1.1 Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von | DIALOG | SYSTEM | CONTEXT | Dirk Schleef (nachfolgend mit Anbieter bezeichnet) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
1.2 Die Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.
2 Preisauszeichung / Zahlungsbedingungen
2.1 Die vereinbarten Preise sind Endpreise, bei denen die Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung, soweit dies erforderlich ist, in jeweils gesetzlicher Höhe zusätzlich berechnet wird.
2.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen ohne jeden Abzug mit Lieferung bzw. Erbringung der Leistung sofort bzw. bis zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Termin fällig.
2.3 Der Anbieter mahnt den Kunden einmal. Die erste Mahnung ist kostenfrei für den Kunden und erfolgt 1-7 Werktage nach Überschreiten des Zahlungszieles. Da das Zahlungsziel zugleich auch eine Zahlungsfrist setzt, befindet sich der Kunde nach Überschreiten dieses Datum im Verzug.
2.4 Sofern der Kunden die Mahnung und das damit gesetzte Zahlungsziel nicht einhält, befindet er sich in jedem Fall udn ohen weitere Anzeigepflicht im Verzug.
2.5 Wirksame Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform.
3 Annahme von Leistungen
3.1 Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware oder vereinbarte Dienstleistung abzunehmen. Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald der Anbieter die faktische Lieferung des Gegenstandes oder Bereitstellung der Dienstleistung angeboten hat bzw. wenn der Anbieter vom Abnehmer monierte Mängel abgestellt hat.
3.2 Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von sieben Werktagen nach dem Angebot gemäß Paragraph 3 Satz 3.1 , so steht dem Anbieter gleichwohl der vereinbarte Preis zu. Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug, so hat er ab diesem Termin entstehenden Finanzierungs- , Vorhalte- und Lagerkosten zu erstatten.
4 Lieferungen / Gefahrenübergang bei Warenlieferungen
4.1 Die vom Anbieter genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Anbieter die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungssschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Störungen bei der Erreichbarkeit des Internets durch technische Mängel wie Stromausfall, Ausfall von Knotenrechnern und so weiter, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Anbieters eintreten, hat dieser auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten.
4.3 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk/ den Firmensitz des Verkäufers verlassen hat. Anlog geht das Versandrisiko auf den Käufer über, wenn der Anbieter eine Lieferung auf elektronischem Weg auf den Weg gebracht hat (EMial, Upload auf einen Server des Abnehmers oder ähnliche Verfahren).
4.4 Der Anbieter ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5 Eigentums- / Nutzungsvorbehaltvorbehalt
5.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsverbindung, auch künftig entstehender Forderungen, Eigentum des Anbieters. Dies gilt auch für den Fall, daß der Käufer offene Forderungen mit Wechseln bezahlt und auch Dritte hat finanzieren lassen. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherheiten den der Forderungen insgesamt um mehr als 25 %, so ist der Anbieter auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung und Freigabe der zustehenden Sicherung in angemessenem Anteil verpflichtet.
5.2 Der Käufer ist berechtigt, über die von dem Anbieter gelieferten Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsablaufs zu verfügen. Hierzu gehört nicht die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte. Der Käufer ist verpflichtet, dem Anbieter sofort zu benachrichtigen, falls Vollstreckungsmaßnahmen an Gegenständen, die sich noch in seinem Eigentum befinden, vorgenommen werden oder wenn das Eigentum des Anbieters gefährdet wird, z.B. durch Wegnahme etc.. Im Falle des Zugriffs auf das Eigentum des Anbieters ist der Käufer verpflichtet, den Dritten, dessen Beauftragten oder Vollstreckungsbeamten darauf hinzuweisen, daß sich die Ware noch im Eigentum des Anbieters befindet, und ggf. auf eigene Rechnung Maßnahmen zu ergreifen, um das Eigentum zu sichern.
5.3 Der Käufer tritt sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf der im Vorbehaltseigentum stehenden Waren an Dritte an den Anbieter zur Sicherheit sämtlicher Forderungen gegen den Anbieter ab. Der Käufer ist verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich die Namen seiner Kunden, an die er die im Vorbehaltseigentum stehenden Waren verkauft hat, sowie die Höhe seiner Forderungen gegen diese bekanntzugeben und den Kunden diese Abtretung sofort mitzuteilen.
5.4 Bei der Nutzung nicht dinglicher Leistungen durch Verträge zur Nutzung von Domainnamen, Webspace und weiteren Dienstleistungen, die der Kunde mit dem Anbieter abegschlossen hat, gilt der Nutzungsvorbehalt der bereitgestellten Leistungen. D. h. sofern der Kunden in Verzug mit seinen Zahlungen gerät, behält der Anbieter sich vor, die Nutzung der Leistungen solange zu verweigern bzw. zu sperren, bis die Forderungen beglichen sind. Die Verweigerung der Leistung auf Grund von Zahlungsverzug begründet nicht eine ausserordentliche Kündigung seitens des Kunden.
6 Gewährleistung für Waren und Dienstleistungen
6.1 Die Gewährleistungsfrist für neue Waren beträgt 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren beträgt 1 Jahr.
6.2 Eine für verkaufte Waren im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Herstellers führt in keinem Fall zu einer Verlängerung oder Erweiterung unserer Gewährleistungsverpflichtungen aus diesen Bedingungen.
6.3 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn
a) der Mangel auf eine unsachgemäße Benutzung der Ware, einen falschen Anschluß bzw. Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder eine falsche Bedienung zurückzuführen ist,
b) der Gegenstand nicht entsprechend unserer Empfehlung oder der des Herstellers gewartet und gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch entstanden ist,
c) der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung des Gegenstandes beruht,
d) der Schaden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag entstanden ist,
e) der Mangel auf Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile beruht,
f) auf Verschleißteile.
6.4 Auf vom Anbieter erstellte Programmierleistungen beträgt die Gewährleistung 2 Jahre nach Abnahme des Programms (z.B. Internetauftritt). Die Abnahme gilt als erfolgt, nachdem der Kunde die vom Anbieter erstellte Leistung begutachtet und zur Nutzung übernommen hat (z.B. Aktivierung eines Internetauftritts unter einer allgemein erreichbaren URL oder in einem Intranet). Die Gewährleistung bezieht sich auf die Behebung von Fehlfunktionen; sie umfasst nicht die Revision eines Programmes oder eines Internetauftritts in struktureller, grafischer oder technischer Hinsicht, wenn vom Kunden zuvor die Abnahme erklärt worden ist.
6.5 Auf vom Anbieter erbrachte Dienstleistungen gewährt der Anbieter eine Nachbesserunsgarantie von sechs Monaten, sofern der Abnehmer einen durch die Dienstleistung oder Beratung entstandenen Mangel geltend macht.
7 Nutzungsrechte für Programme / Internetauftritte
Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören oder zum Betrieb des vom Anbieter erstellten Programmes erforderlich sind (Betriebssystem, Datenbank, Webserver, Content Management System etc.), gelten die Nutzungsbestimmungen des Herstellers. Bei Verstoß gegen dieses Nutzungsrecht haftet der Käufer in voller Höhe für daraus entstandenen Schaden. Wenn nicht anders vereinbart, geht das Nutzungsrecht an den Kunden über, das Urheberrecht verbleibt beim Anbieter.
8 Schadenersatzansprüche / Sorgfaltspflichten
8.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines von ihm beauftragten gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Für sonstige Schäden gilt die vorstehende Haftungsfreizeichnung dann nicht, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines vom Anbieteer beauftragten gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2 Im Verzugsfall hat der Anbieter die Wahl, Verzugszinsen in Höhe der berechneten Kontokorrentzinsen oder in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, einen niedrigeren Zinssatz zu erstatten, sofern er eine geringere Belastung nachweist.
8.3 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen, sachgemäßen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung, die der Kunde sachgemäß und auf eigene Kosten zu beschaffen und einzusetzen hat. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterläßt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so ist der Anbieter von der Haftung vollständig freigestellt.
8.4 Bei der Sicherung des Sourcecodes von Internetauftritten erstellt der Anbieter regelmäßig eine Sicherungskopie des aktuellen Bearbeitungsstandes. Diese Sicherung wird beim Anbieter aufbewahrt. Bei der Nutzung von Content Management Systemen mit entsprechenden Aktualisierungsoptionen obliegt die Sicherung der für die Funktionen erforderlichen Datenbankdateien oder anderer Dateien dem Bediener des CMS bzw. dem Webhoster.
Dateien dem
8.5 Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von sogenannter Schadsoftware befallen sind. Auch für Datenträger, die vom Anbieter mit den Dateien z.B. für einen Internetauftritt oder mit einer kundenspezifischen Anwendung übergeben werden, trifft diese Feststellung zu. Die notwendige Sorgfalt zur Vermeidung von Computerviren wird hiermit zugesichert, es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, einen Befall mit Schadsoftware mit absoluter Sicherheit zu vermeiden. Sollte ein Computervirus nachweislich durch einen Datenträger oder eine Datenübermittlung des Anbieters auf ein Kundensystem übertragen worden sein, so haftet der Anbieter nur insoweit, als diese Übertragung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist. Der Kunde stellt den Anbieter davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit ihn von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Schadoisftwarebefall dieser Datenträger verursacht wurden.
9 Aussenhandelsvorschriften
9.1 Vom Anbieter gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in der BR Deutschland bestimmt. Die Ausfuhr von Produkten ist für den Kunden unter Umständen genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der BRD bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig nach den deutschen Bestimmungen beim Bundesausfuhramt erkundigen.Werden die Vorschriften für die Ausfuhr vom Kunden nicht eingehalten, so ist der Anbieter von jeglicher Haftung freigestellt.
9.2 Für Programme und Internetangebote, die vom Anbieter für den Kunden erstellt werden, gilt grundsätzlich deutsches Recht hinsichtlich Kennzeichnungspflicht, Haftungs- und Urheberrecht. Abweichende Geltungsbereiche bedürfen der Bestätigung durch die Schriftform.
9.3 Für die Erbringung von Dienstleistungen im Ausland gelten deutsche Rechtsbestimmungen, wenn der Auftraggeber seinen Hauptsitz ebenfalls in Deutschland hat
10 Weitere Bestimmungen
10.1 Bei der Vielfalt der Soft- und Hardware-Produkte ist es nicht möglich, die rechtmäßige Verwendung der Produktnamen, Markennamen, Patentverletzungen oder ähnliche Nichtbeachtungen der Hersteller oder Lieferanten zu überschauen. Die Hersteller und Lieferanten sind verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Ihre oder die Rechte Dritter berührt sind. Der Anbieter ist von jeglicher Haftung vollständig freigestellt, wenn er nicht schriftlich und rechtzeitig von den Herstellern dieser Produkte oder von anderen Betroffenen bzw. gegebenfalls Geschädigten unterrichtet wurde. Dabei gilt für den Anbieter eine Nachbesserungsfrist von 7 Werktagen nach Zustellung einer entsprechenden Anzeige, um der Rechteverletzung abzuhelfen.
10.2 Der Anbieter erklärt, dass er grundsätzlich alle Namen und Bezeichnungen unter dem Vorbehalt aller Eigentums-, Patent-, Urheber- und Markenrechte Dritter verwendet und eine Verletzung dieser Rechte nicht beabsichtigt.
11 Gerichtsstand / Erfüllungsort
11. 1 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der in der schriftlichen Beauftragung vereinbarte Ort. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, ist das für den Sitz des Anbieters zuständige Amtsgericht.
12 Salvatorische Klausel
12.1 Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame, dem Sinne nach gleiche Regelung ersetzt werden.
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